Mindestlohn Doku Software

Software zur Dokumentation von Arbeitszeiten

Für viele Unternehmen sind € 8,50 Mindestlohn kein Problem.
Aus der Dokumentaitonspflicht der Arbeitszeit ergibt sich aber ein sehr hoher Aufwand, verbunden mit einem hohen Risiko.

Unsere Arbeitszeiterfassung ist sehr einfach und intuitiv zu bedienen und stellt alle Informationen übersichtlich zusammen. So erfüllen Sie die Dokumentationspflicht mit minimalem Aufwand!


 

Funktionen

In der Übersicht haben Sie die erfassten Zeiten aller Mitarbeiter direkt im Überblick. Fehler werden in rot hervorgehoben.

screen-overview

Arbeitszeiten sind schnell erfasst und die Anwendung zeigt direkt an, wenn etwas falsch eingegeben wurde.

screen-arbeitszeiten

 

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Einfache Maske um Nutzer zu erfassen oder Nutzerdaten zu bearbeiten. Jeder Nutzer hat einen eigenen Zugang um seine Zeiten selbst erfassen zu können.

screen-verwaltung

 

screen-verwaltung-edit


 

Faire Abrechnung

Sie zahlen nur, was Sie auch nutzen:

  • pro Mitarbeiter und Monat € 1,-*
  • keine Mindestlaufzeit

Sie benötigen für unsere Arbeitszeiterfassung:

  • keine neue Hardware
  • keine Software Installation

(*) alle Preise zzgl.ges.MwSt


 

Automatische Prüfungen

Mit unseren automatischen Prüfungen aller wichtigen Vorgaben und Risiken haben Sie mit der Mindestlohn Doku Sofware immer den Überblick.
Die Dokumentation der Arbeitszeit erfolgt genau nach den gesetzlichen Vorgaben und ist jederzeit von jedem internetfähigen PC erreichbar.

Die Mindestlohn Doku Software prüft diese Vorgaben automatisch für Sie:

  • Überprüfung Arbeits- und Pausenzeiten
  • Dokumentation Pausenzeiten
  • Überprüfung bezahlter Urlaub gem. ges. Bestimmungen
  • Dokumentation Urlaubstage
  • Überprüfung Arbeitsstunden pro Urlaubstag zur Einhaltung Mindestlohn
  • Überprüfung Arbeitsstunden pro Krankheitstag zur Einhaltung Mindestlohn
  • u.v.m.

 

Weitere Informationen

Mobile Mindestlohn Doku

Bald verfügbar:
Unsere Arbeitszeiterfassung wird in Kürze auch auf auf Apple iPhone/iPad und Android nutzbar sein.

mindestlohn-app

Vorsicht Falle: Mindestlohn

Es ist nicht der Mindestlohn, sondern die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten, die fast alle Unternehmen betrifft.
Im Mindestlohngesetz ist die Dokumentationspflicht fest verankert (MiLoDokV).

Sind geringfügig Beschäftigte in Ihrem Unternehmen tätig?

Dann betrifft Sie das MiLoG! Die Verordnung legt fest, dass Sie die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern dokumentieren müssen.

Verdienen Ihre Mitarbeiter weniger als € 2958 brutto?

Auch dann kann eine Dokumentationspflicht nach § 2 Schwarzgeld-Bekämpfungsgesetz vorliegen.

Gesetzliche Vorgaben

Die Dokumentation der Arbeitszeit erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben:

  • Arbeitsbeginn
  • Arbeitsende
  • Dauer der Arbeitszeit
  • Pausenzeiten
  • Urlaubszeit

Die Software prüft automatisch alle wichtigen Vorgaben!

Softwareentwicklung

Neue Funktionen in der Entwicklung

  • Anpassung für mobile Geräte
  • Export der Daten für Datev, Addisson, Lexware (*)
  • Weitere Plausibilitätsprüfungen
  • Automatische Berechnung der Tage bzw. Stunden für Urlaub und Krankheit
  • Optimierung Ausdruck

* © und Marken der jeweiligen Hersteller

Wir beraten Sie gern


Peter La Londe

Peter La Londe

Leiter Vertrieb

Tel. 02291 / 9267-16
E-Mail: ed.maet-cp@ednolal.p

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